Kosten des Wahlprüfungsverfahrens zum Erhalt eines Abgeordnetenmandats als Werbungskosten
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Sind Kosten des Wahlprüfungsverfahrens zum Erhalt eines Abgeordnetenmandats nicht als Werbungskosten abzugsfähig, soweit die Aufwendungen im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen (Kostenpauschale) der Mandatstätigkeit stehen (anteilige Berücksichtigung als Werbungskosten im Verhältnis steuerpflichtige Einnahmen/Gesamteinnahmen) oder generell durch § 22 Nr. 4 Satz 2 EStG nicht abzugsfähig, da durch die Kostenpauschale abgegolten? - Auslegung des Begriffs „durch das Mandat veranlasste Aufwendungen”?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
LAAAE-21958