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Kündigungsfristen beim Arbeitsvertrag
Bei
der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses sind Kündigungsfristen zu
beachten. Allerdings ist das Einhalten der Kündigungsfristen grds. keine
Voraussetzung für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung. Nichtbeachten
führt daher i.d.R. zur Kündigung zum nächst zulässigen
Termin.
Mehr zum Thema und weiterführende
Hinweise im
infoCenter.
Tabelle der Kündigungsfristen eines Arbeitsvertrages gem. § 622 BGB
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Beschäftigungsdauer | Kündigungsfrist |
Grundsatz | 4 Wochen zum 15. oder zum
Monatsende |
Probezeit bis 6 Monate | 2 Wochen zum Ende des Kalendertags |
mindestens 2 Jahre | 1 Monat zum Ende eines
Kalendermonats |
mindestens 5 Jahre | 2
Monate zum Ende eines Kalendermonats |
mindestens 8 Jahre | 3 Monate zum Ende eines
Kalendermonats |
mindestens 10 Jahre | 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
mindestens 12 Jahre | 5 Monate zum Ende eines
Kalendermonats |
mindestens 15 Jahre | 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats |
mindestens 20 Jahre | 7 Monate zum Ende eines
Kalendermonats |