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Zeitgleiche Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAE-21169Mit Einführung des § 42f Abs. 4 EStG hat der Gesetzgeber die rechtliche Grundlage für zeitgleiche Außenprüfungen von Finanzamt und Träger der Rentenversicherung geschaffen. Damit sieht der Gesetzgeber eine Möglichkeit vor, die mit einer Prüfung zusammenhängenden Belastungen der Arbeitgeber, die von zahlreichen weiteren Prüfungen betroffen und zur Mitwirkung verpflichtet sind, zu verringern. Viele Gründe sprechen für eine gleichzeitige Außenprüfung; allerdings sollte man sich auch möglicher Bedenken bewusst sein.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
Prüfungsschwerpunkte von Lohnsteuer und Sozialversicherung
[i]Außenprüfungen mit Übereinstimmungen als Kontrollinstrument im LohnbereichDie beiden Außenprüfungen dienen den Behörden als Kontrollinstrument im Lohnbereich. Aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Steuer- und Sozialversicherungsrecht hat der Arbeitgeber vom Arbeitslohn die Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt bzw. den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung an die zuständige Einzugsstelle abzuführen. Trotz unterschiedlicher Schwerpunkte im Einzelnen weisen die Prüfinhalte beider Behörden Übereinstimmungen auf.
Vor- und „Nachteile” einer zeitgleichen Prüfung
[i]Vorteile überwiegen, aber weiterhin keine Bindungswirkung der Behörden untereinanderErkennbare Vorteile ergeben sich für den Arbeitgeb...