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OLG Dresden Beschluss v. - 9 U 1758/11

Erwerb so genannter „Schrottimmobilien”: Banken haften im Falle der Besichtigung bei Vollfinanzierungen überteuerter Eigentumswohnungen

Leitsatz

Die Finanzierung des Erwerbes einer Immobilie zu 100 % durch eine Bank darf der Kreditnehmer als Beleg dafür werten, dass die Bank seine Einschätzung des Kaufpreises als angemessen teilt. Die Bank ist daher verpflichtet, die Angemessenheit des Preises vor Kreditvergabe zu prüfen. Unterlässt sie eine solche Prüfung, ist sie dem Kreditnehmer für den Fall der sittenwidrigen Überhöhung des Kaufpreises zum Schadenersatz verpflichtet.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
TAAAE-21134

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