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FG München Beschluss v. - 8 V 3233/11 EFG 2013 S. 86 Nr. 1

Gesetze: EStG § 38b, EStG § 41c Abs. 4, FGO § 69

Eingetragene Lebenspartner können im Wege der AdV Lohnsteuerklasse wie Verheiratete erhalten

nach Entscheidung des BVerfG eventuell Nachforderungsbescheid

Leitsatz

1. Im Wege der AdV kann für eingetragene Lebensparter, die der Pflichtveranlagung unterliegen, die Steuerklassen III/V angewandt werden.

2. Im Falle einer die derzeitige Gesetzeslage bestätigenden Entscheidung seitens des BVerfG kann das FA die zu wenig einbehaltene LSt wohl nur mittels eines Nachforderungsbescheids gem. § 41c Abs. 4 S. 2 EStG einfordern.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 86 Nr. 1
KAAAE-21043

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