Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft
Leitsatz
1. Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig erst in dem Zeitpunkt, in dem die Liquidation der Kapitalgesellschaft abgeschlossen
ist.
2. Ausnahmesweise ist ein früherer Zeitpunkt für die Realisierung des Auflösungsverlustes anzunehmen, wenn mit einer wesentlichen
Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.
3. Die genaue Höhe der Anschaffungskosten steht nicht fest, wenn der Umfang der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung,
die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, nicht absehbar ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbHR 2012 S. 1323 Nr. 23 BAAAE-21033
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