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FG München Urteil v. - 10 K 3547/10

Gesetze: EStG § 17

Entstehungszeitpunkt des Auflösungsverlustes einer Kapitalgesellschaft

Leitsatz

1. Ein Auflösungsverlust entsteht regelmäßig erst in dem Zeitpunkt, in dem die Liquidation der Kapitalgesellschaft abgeschlossen ist.

2. Ausnahmesweise ist ein früherer Zeitpunkt für die Realisierung des Auflösungsverlustes anzunehmen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

3. Die genaue Höhe der Anschaffungskosten steht nicht fest, wenn der Umfang der Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftsverpflichtung, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, nicht absehbar ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
GmbHR 2012 S. 1323 Nr. 23
BAAAE-21033

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