Formale Erfordernisse eines wirksamen Antrages auf Vergütung der Vorsteuer
Leitsatz
1. Ein Vergütungsantrag ist gem. § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG binnen 6 Monaten nach Ablauf des Kj zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch
entstanden ist. Es handelt sich hierbei um eine nicht verlängerbare Ausschlussfrist.
2. Die Erklärungen in Abschnitt 9 Buchst. b) des amtlichen Vordruckes sind für die Entscheidung über eine Vorsteuervergütung
entscheidungserheblich. Die Angaben sind nicht entbehrlich, weil in Abschnitt 9 Buchst. b) verschiedene, teilweise sich gegenseitig
ausschließende Alternativen dazu, ob der antragstellende Stpfl. überhaupt umsatzsteuerrechtlich relevante Leistungen im Inland
ausführt, enthalten sind. Der Stpfl. muss gerade die zutreffende Variante ankreuzen. Unterbleibt dies, fehlt es an einer Erklärung
und eine vollständige Prüfung des Vergütungsantrages ist nicht möglich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2249 Nr. 23 IAAAE-21022
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