Vorsteuervergütungsverfahren; Vorlage von Fotokopien der Originalrechnung zu Nachweiszwecken
Leitsatz
Gem. § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG ist der Vergütungsantrag eines im Ausland ansässigen Unternehmers binnen 6 Monaten nach Ablauf
des Kj zu stellen, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist. Für den Fall des Abhandenkommens vorzulegender Originalrechnungen
sind - vor Einreichung des Vergütungsantrags - Zweitschriften der Rechnungen oder Bestätigungen des Rechnungsausstellers zu
den Rechnungskopien innerhalb der Antragsfrist einzureichen. Nur diese stellen im Rahmen der einschränkenden Auslegung des
§ 18 Abs. 9 Satz 4 UStG einen adäquaten Ersatz für die Originalrechnung dar. Einfache Fotokopien sind insoweit nicht ausreichend.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2012 S. 2594 Nr. 42 EFG 2012 S. 2325 Nr. 24 UStB 2012 S. 344 Nr. 12 YAAAE-21021
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