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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 14 K 4549/09

Gesetze: UStG § 3a Abs. 2 Nr. 1

Ort der sonstigen Leistung der Verpflegung von Hotelgästen bei der Vermittlung der Reiseleistung durch einen Reisevermittler ist am Belegenheitsort des Hotels

Leitsatz

1. Ort der sonstigen Leistung der Verpflegung von Hotelgästen (Halbpension) ist am Belegenheitsort des Hotels.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Leistung nicht unmittelbar vom Hotelier sondern von einem Reiseveranstalter erbracht wird, der die Leistung gegenüber anderen Unternehmern ausführt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UStB 2012 S. 347 Nr. 12
QAAAE-20993

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