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StuB Nr. 21 vom Seite 838

Neue amtliche Sachbezugswerte ab 2013

StB Michael Seifert, Troisdorf

Für Sachbezüge, die seit 2007 durch die SvEV erfasst werden, sind die sozialversicherungsrechtlich festgelegten amtlichen Sachbezugswerte auch steuerrechtlich zwingend anzusetzen und bindend (§ 8 Abs. 2 Sätze 6 und 7 EStG). Durch die SvEV werden amtliche Sachbezugswerte für Unterkunft und Verpflegung festgelegt. Zum ergibt sich nach dem vorliegenden Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der SvEV eine geringfügige Anpassung der amtlichen Sachbezugswerte. Danach kommen für alle Bundesländer folgende amtliche Sachbezugswerte zur Anwendung:


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Amtliche Sachbezugswerte
2013
2012
Für freie Verpflegung € monatlich
224 €
219 €
Für freie Unterkunft € monatlich
216 €
212 €
Gesamtsachbezugswert
440 €
431 €

Der monatliche Wert einer freien oder verbilligten Unterkunft beträgt in den alten und neuen Bundesländern für 2013 216 ? (2012: 212 ?). Ist der Unterkunftswert nach Lage des Einzelfalls unbillig, kann die Unterkunft auch mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, falls dieser geringer ist. Aus diesen monatlichen amtlichen Sachbezugswerten ergeben sich einheitlich für alle Arbeitnehmer in allen Bundesländern (und somit auch bei Jugendlichen unter 18 Jahren und Auszubildenden) folg...