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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 1168

Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand

Christian Saecker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-20782 Die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine andere Gesamthand oder in eine andere Eigentumssphäre (z. B. Alleineigentum) erfüllt aufgrund eines Rechtsträgerwechsels einen grunderwerbsteuerbaren Tatbestand. Die Steuer wird aber insoweit nicht erhoben, als zwischen den Übertragungsbeteiligten bestimmte personale Identitäten oder Rechtsbeziehungen (z. B. Vater – Sohn) vorliegen. Konkrete Wohlverhaltensregelungen sind an diese faktische Steuerbefreiung gekoppelt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand in das Allein- oder Miteigentum oder auf eine andere Gesamthand

[i]Nichterhebung der GrESt von Wohlverhaltensfrist abhängigDie Nichterhebung der Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundbesitz aus der Gesamthand in das

  • Alleineigentum eines Gesellschafters,

  • Miteigentum mehrerer Gesellschafter oder

  • Gesamthandseigentum einer anderen Personengesellschaft, die von (teilweise) gleichen Gesellschaftern gehalten wird,

ist an Voraussetzungen gekoppelt, die sich auf eine fünfjährige Frist vor Übertragung beziehen. Ist die Grundstücksübernehmende ebenfalls eine Gesamthand, kommt es auch auf das Verhalten des die Steuerbefr...