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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 9 KO 1/12

Gesetze: FGO § 139 Abs. 3 Nr. 1002RVG-VV Vorbem. 3 Abs. 3 RVG-VV

Voraussetzungen für Termins- oder Erledigungsgebühr

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für das Entstehen einer Termins- bzw. Erledigungsgebühr.

  2. Gespräche des Prozessbevollmächtigen über die „Abstimmung des Zahlenwerkes”, sein Einverständnis mit der Berücksichtigung von Veräußerungsverlusten bei § 23 EStG sowie seine Bemühungen um eine Absicherung der Umsetzung streitbefangener Feststellungsbescheide bei der ESt und die Abgabe der Erledigungserklärung erfüllen nicht die Voraussetzungen für das Entstehen der Termins- oder Erledigungsgebühr.

Fundstelle(n):
QAAAE-20633

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