Kein Aufteilungsverbot für häusliches Arbeitszimmer
Leitsatz
Zu den Voraussetzungen für die
Annahme eines häuslichen Arbeitszimmers.
Aufgrund der neuen
Rechtsprechung des BFH zur Abkehr vom sog. Aufteilungsverbot (vgl. ) kommt auch bei Aufwendungen für ein Arbeitszimmer eine
Aufteilung in Betracht, sofern der Charakter als „Arbeitszimmer”
trotz privater Mitbenutzung zu bejahen ist.
Daher sind die Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer bei einer gemischten Nutzung jedenfalls teilweise
abziehbar, soweit das Arbeitszimmer büromäßig eingerichtet ist und eine
Aufteilung zumindest im Schätzungswege möglich ist.
§ 12 Nr. 1
EStG steht dem nicht entgegen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 8 Nr. 21 DStRE 2013 S. 849 Nr. 14 DStZ 2012 S. 791 Nr. 22 EStB 2013 S. 142 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 40/2012 S. 3218 NWB-Eilnachricht Nr. 41/2012 S. 3288 StBW 2012 S. 1062 Nr. 23 StBW 2012 S. 1069 Nr. 23 MAAAE-20630
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