Zurückweisung als Bevollmächtigte - unbefugte Mitwirkung bei Abgabe der Steuererklärung
Leitsatz
Zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen gemäß § 80 Abs. 5 AO.
Eine Hilfeleistung in Steuersachen liegt vor, wenn eine Tätigkeit ausgeübt wird, die eine Anwendung von Steuerrechtskenntnissen
erfordert. Hierunter fällt auch die Hilfeleistung bei der Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Auch jemand, der lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirkt, ist zurückzuweisen, wenn er geschäftsmäßig
unbefugt Hilfe in Steuersachen leistet.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2174 Nr. 23 VAAAE-20627
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