Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1824/11

Gesetze: EStG § 74 Abs. 1

Rechtswidrigkeit einer nach § 74 Abs. 1 EStG getroffenen Ermessensentscheidung der Familienkasse - i.d.R. keine Abzweigung des Kindergeldes bei Aufnahme des behinderten Kindes in den Haushalt des Berechtigten

Leitsatz

1. Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Abzweigung nach § 74 Abs. 1 EStG kann offen bleiben, wenn das Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt wurde (Anschluss an , BStBl II 2004, 579).

2. Nach Abschnitt 74.1.2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG kommt eine Abzweigung nicht in Betracht, wenn der Berechtigte regelmäßig Unterhaltsleistungen erbringt, die den Betrag des anteiligen Kindergeldes übersteigen. Davon ist grundsätzlich auszugehen, wenn das Kind in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen worden ist. Dies gilt nach dem Klammerzusatz nur dann nicht, wenn eine Sachverhaltsgestaltung vorliegt, die der BFH-Entscheidung vom (III R 6/07, BFHE 224, 228, BStBl II 2009, 926) entspricht. Ausgenommen von der grundsätzlichen Vermutung sind damit diejenigen Fälle, in denen der Kindergeldberechtigte selbst von Arbeitslosengeld II (ALG II, §§ 19 ff des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II -) lebt, da auf dieses das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird.

3. Eine Ermessensentscheidung ist rechtswidrig, wenn die Familienkasse die eigene Verwaltungsrichtlinie in Abschnitt 74.1.2 Absatz 2 Sätze 2 und 3 DA-FamEStG außer Acht gelassen hat (Anschluss an , StE 2012, 584).

Fundstelle(n):
XAAAE-20622

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen