Übergang zum Bestandsvergleich bei Realteilung einer
Mitunternehmerschaft
Leitsatz
Im Falle der Realteilung einer
Mitunternehmerschaft, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung
ermittelt, ist grundsätzlich kein Übergang zum Bestandsvergleich notwendig,
wenn die Wirtschaftsgüter in Einzelunternehmen der Realteiler unter
Buchwertfortführung übernommen werden und die Einnahmen-Überschussrechnung
beibehalten wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 6 Nr. 12 DStR 2013 S. 6 Nr. 12 DStRE 2013 S. 641 Nr. 11 EFG 2012 S. 1619 Nr. 17 KÖSDI 2012 S. 18082 Nr. 10 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2012 S. 801 Ubg 2013 S. 392 Nr. 6 WAAAE-20618
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