Ob eine langfristige und daher
steuerbefreite Vermietung eines als Campingplatz genutzten Grundstücks
anzunehmen ist, hängt allein von der aus den gesamten äußeren Umständen
abzuleitenden Absicht des Vermieters ab.
Auf die tatsächliche Dauer der
Vermietung kommt es nicht an.
Wird ein Campingplatz für eine Saison
von weniger als sechs Monaten angemietet, gehen die Vertragsparteien aber von
einer Anmietung auch für die nächste Saison aus, ist eine kurzfristige
Vermietung nach
§ 4 Nr. 12 Satz 2
UStG nicht gegeben.
Fundstelle(n): StBW 2012 S. 1065 Nr. 23 LAAAE-20600
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