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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 15 K 405/10

Gesetze: AO § 162, AO§ 149

Abweichung von Vollschätzung - keine Abgabe von Steuererklärungen

Leitsatz

Gibt ein Stpfl. weder im Veranlagungsverfahren noch im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren Steuererklärungen ab, so kommt eine Abweichung von einer Vollschätzung nicht in Betracht. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Höhe der Schätzung maßvoll und ohne weiteres nachvollziehbar ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAE-20599

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