Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften; Hinzurechnung früherer Teilwertabschreibung nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und
3 UmwStG a. F.
Leitsatz
Bei der Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften und nachfolgender Veräußerung der Anteile an der übernehmenden Kapitalgesellschaft
durch die Muttergesellschaft ist bei dieser keine Hinzurechnung einer früheren Teilwertabschreibung auf die Anteile an der
verschmolzenen Tochterkapitalgesellschaft nach § 12 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UmwStG vorzunehmen (entgegen
BStBl. I 1998, 268 ff. Rz. 12.07, 12.08 und BStBl. I 2003, 786 ff. Rz. 19).
Fundstelle(n): DB 2012 S. 21 Nr. 42 EFG 2012 S. 2334 Nr. 24 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2012 S. 3437 QAAAE-20591
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