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Umsatzsteuer | Vorsteuerberichtigung bei Rückgewähr einer Anzahlung
Ein Unternehmer muss die Vorsteuer zu seinen Ungunsten berichtigen, soweit er seine Anzahlung zurückerhält und die Leistung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausgeführt worden ist. Es kommt nicht darauf an, ob die Leistung voraussichtlich noch ausgeführt wird.
[i]Streitfall: Rückzahlung der Umsatzsteuer Im Streitfall bestellte ein Unternehmer eine Warenlieferung und leistete eine Anzahlung von 614.400 € + 116.736 € USt. In der Folgezeit kam es zu einem Streit zwischen ihm und dem Lieferanten. Darauf vereinbarten beide zunächst einmal eine Rückzahlung der USt von 116.736 €. Das Finanzamt bejahte eine Vorsteuerberichtigung im Umfang von 18.638,52 € (= 19 % aus 116.736 €).
[i]Keine Prognoseentscheidung über künftige Lieferung Das FG gab dem FA recht: Es war zu einer Rückzahlung eines Teils des Entgelts gekommen, und die Leistung war bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht aus...