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EuGH  - C-455/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 77/388/EWG Art 12 Abs 3 Buchst a UAbs 3 Anh H, UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, PBefG § 47, PBefG § 49 Abs 4, RL 77/388/EWG Anh H, UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b, EGV 1370/2007

Rechtsfrage

Steht Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3 i.V.m. Anhang H Kategorie 5 der Richtlinie 77/388/EWG unter Beachtung des Neutralitätsprinzips einer nationalen Regelung entgegen, die für die Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen im Nahverkehr den ermäßigten Umsatzsteuersatz vorsieht, wohingegen für die Beförderung von Personen mit sog. Mietwagen im Nahverkehr der Regelsteuersatz gilt?

Kraftdroschke; Mehrwertsteuer; Mietwagen; Nahverkehr; Oertel; Personenbeförderung; Steuererleichterung; Tarif; Taxi; Umsatzsteuer; Wettbewerb

Fundstelle(n):
IAAAE-20572

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