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Betreuungsrecht | Unterbringung bei prognostizierter Möglichkeit einer freiwilligen Behandlung
Die betreuungsgerichtliche Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB) kommt nur noch in den Fällen in Betracht, in denen nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, dass sich der Betroffene in der Unterbringung behandeln lassen wird, sein natürlicher Wille also nicht bereits der medizinisch notwendigen Behandlung entgegensteht und er die Notwendigkeit der Unterbringung nicht einsieht. Mit dieser Entscheidung konkretisiert der BGH seinen Beschluss vom (XII ZB 99/12 NWB BAAAE-13896), in dem er judiziert hat, dass eine Unterbringung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zulässig ist, wenn die Heilbehandlung wegen Weigerung des Betroffenen, sich behandeln zu lassen, nicht durchgeführt werden kann. Eine Unterbringung ist demnach weiterhin genehmigungsfähig, solange sich der Be...