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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1150

Zeugnisverweigerungsrecht des früheren Mitarbeiters eines Steuerberaters

Dr. Karlheinz Autenrieth

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-20491 Einem früheren Mitarbeiter eines Steuerberaters steht ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 381 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) zu, wenn er von dem Mandanten des Steuerberaters nicht von der Verschwiegenheitsverpflichtung des § 62 StBerG entbunden wird. Das LG Rottweil (Zwischenurteil vom - 3 O 168/10) bejaht das Zeugnisverweigerungsrecht ohne Ausnahme, wenn in einem Regressprozess gegen den Steuerberater aufgrund des Rechtsinstituts des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Ansprüche geltend gemacht werden und der Mandant den Mitarbeiter nicht von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung entbindet.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Entscheidung des LG Rottweil

In der Entscheidung des LG Rottweil geht es um die Frage, ob in einem Haftpflichtprozess gegen einen Steuerberater, wenn von dem Beschenkten/Begünstigten aufgrund des Rechtsinstituts eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Ansprüche gegen jenen geltend gemacht werden, eine frühere Mitarbeiterin des Steuerberaters als Steuerfachangestellte sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht des § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO berufen kann, weil sie von der früheren Mandantin und Schenkerin nicht von der Verschwiegenheitspflicht des § ...