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Entwicklungen der organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft
Überblick über Rechtsprechung und Verwaltung
Die Mehrwertsteuersystemrichtlinie sieht vor, dass Mitgliedstaaten der EU dort ansässige, rechtlich unabhängige Personen wie einen Steuerpflichtigen behandeln können, sofern finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische, enge Beziehungen bestehen. Die genauen Voraussetzungen unterlagen in den letzten Jahren häufigen Änderungen durch die Rechtsprechung. Die Änderungen führten, insbesondere im Bereich der organisatorischen Eingliederung, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Dem versucht die Verwaltung nun durch eine Änderung des Umsatzsteueranwendungserlasses entgegenzuwirken.
I. Umsatzsteuerliche Organschaft
1. Voraussetzungen
a) Allgemeines
Die Voraussetzungen für das Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft sind in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG geregelt. Demnach sind die Organgesellschaften in den Organträger so einzugliedern, dass sie den Weisungen des Organträgers zu folgen haben. Es hat somit ein Über-Unterordnungsverhältnis vorzuliegen. Ein umsatzsteuerliches Organschaftsverhältnis zwischen Schwestergesellschaften ist folglich nicht möglich. Zudem hat eine wirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft zu erfolgen. Diese drei, ...