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BFH 13.06.2012 I R 41/11, StuB 20/2012 S. 807

Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte nach dem DBA-Österreich 2000

(1) Art. 17 Abs. 1 Sätze 2 und 3 DBA-Österreich 2000 setzt nicht voraus, dass Vergütungen aus einer im anderen Staat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezogen werden. Es muss sich jedoch um Vergütungen handeln, die dem Sportler selbst gezahlt werden. (2) Bei Vergütungen für Fernsehübertragungsrechte handelt es sich nicht um Einkünfte des Künstlers oder Sportlers (Anschluss an Senatsurteil vom - I R 6/07 NWB QAAAD-22110, BStBl 2009 II S. 625 = Kurzinfo StuB 2009 S. 440 NWB XAAAD-22420; Bezug: § 50d Abs. 1 Sätze 2 und 3 EStG 2002; Art. 17 Abs. 1 und 2 DBA-Österreich 2000; § 2 Nr. 1, § 31 Abs. 1 KSG 2002).

Praxishinweise

Nach Art. 17 Abs. 1 Satz 1 DBA-Österreich 2000 dürfen ungeachtet der Art. 7, 14 und 15 Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person u. a. als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden. Ungeachtet auch des Art. 12 dürfen ...