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Schachtelprivileg für brasilianische Eigenkapitalverzinsung als Dividende
Zinsen auf das Eigenkapital („ juro sobre o capital próprio”) nach Maßgabe der Brasilianischen Gesetze Nr. 9.249/95 und Nr. 9.430/96 sind sowohl Gewinnanteile i. S. des § 26 KSG 1999 und des § 9 Nr. 7 Satz 2 GewStG 1999 als auch – nach dem auch insoweit maßgebenden deutschen Steuerrecht (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 1997) – Dividenden i. S. von Art. 10 Abs. 1 und 5 DBA-Brasilien. Als solche sind sie von der Bemessungsgrundlage der deutschen Körperschaftsteuer auszunehmen. Die Abziehbarkeit der geleisteten Vergütungen im Quellenstaat (hier in Brasilien) ändert daran mangels eines allgemeinen abkommensrechtlichen Korrespondenzgebots nichts.
(1) Ob diese Auslegung auch dem brasilianischen Rechtsverständnis entspricht, oder ob in Brasilien eine Behandlung der streitigen Eigenkapital-Zinsen als ?Zinsen? und eine Anwendung von Art. 11 DBA-Brasilien als möglich e...