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Rückstellung bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden bzw. Mietereinbauten
Ein neuer Miet- oder Pachtvertrag über ein Grundstück, für das bereits eine Ansammlungsrückstellung gebildet wurde, führt gem. nrkr. NWB JAAAE-13717 (BFH-Az.: I R 46/12) nicht zu einer Neuberechnung des Ansammlungszeitraums.
Hintergrund: Rückstellungen für Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist, sind zeitanteilig in gleichen Raten anzusammeln (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d Satz 1 EStG). Errichtet ein Mieter auf fremdem Grund und Boden bauliche Anlagen, so ist er grds. verpflichtet, die Anlagen bei Ende des Mietverhältnisses zu beseitigen (§ 556 Abs. 1 BGB). Für die anfallenden Abbruchkosten muss er eine Rückstellung ausweisen. Die Rückstellung ist in der Steuerbilanz (nur) i. H. der am jeweiligen Bilanzstichtag zu erw...