Zuordnung von Einkünften aus der Vermietung eines Büroraumes im selbstgenutzten Einfamilienhaus - vorliegende Vermietungseinkünfte gem. § 21 EStG (kein Eingreifen der Subsidiaritätsklausel des § 21 Abs. 3 EStG) oder untrennbarer Zusammenhang mit einer ausgeübten gewerblichen Nebentätigkeit? - Abzug der (anteiligen) Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben - hinreichende räumliche Abgeschlossenheit des Büros - kein Aufteilungs- und Abzugsverbot gem. § 12 Nr. 1 EStG?
Hinweis: Nach Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs durch wird das Verfahren fortgeführt.
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