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BFH  - VIII R 33/12 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 356, AO § 357 Abs 1, AO § 87a

Rechtsfrage

Ist die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheids einer Finanzbehörde, die insbesondere durch Angabe ihrer E-Mailadresse in der Fußzeile des Verwaltungsakts und im sonstigen Schriftverkehr die Bereitschaft zur Entgegennahme elektronischer Dokumente erklärt hat, unvollständig, wenn nicht auch ausdrücklich auf die Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E-Mail hingewiesen wird, so dass dann die Jahresfrist des § 356 Abs. 2 AO gilt? - Ist die Einspruchseinlegung per E-Mail eine Unterform der Schriftform i.S. des § 357 Abs. 1 AO?

Einspruch; Elektronische Übermittlung; Rechtsbehelfsbelehrung; Schriftform

Fundstelle(n):
JAAAE-20161

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