Verzicht eines Gesellschafter-Geschäftsführers …
… auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft
Mit Schreiben vom hat das BMF zur ertragsteuerlichen Behandlung des Verzichts eines Gesellschafter-Geschäftsführers auf eine Pensionsanwartschaft gegenüber seiner Kapitalgesellschaft Stellung genommen. Bandl untersucht ab S. 782 das BMF-Schreiben näher, insbesondere auch im Hinblick auf Folgewirkungen, sofern der Gesellschafter-Geschäftsführer vor Ablauf seiner eigentlichen Dienstzeit aus der Geschäftsführerstellung ausscheidet. Vor diesem Hintergrund wird auch die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen nach einem Verzicht auf den future service erörtert. Das BMF-Schreiben äußert sich erfreulicherweise deutlich klarer zu der Problematik des – wie auch immer ausgestalteten – Teilverzichts auf Versorgungsanwartschaften als noch die OFD Niedersachsen in ihrer Verfügung vom - S 2742 - 202 - St 242 NWB LAAAD-87170 (StuB 2011 S. 634). Insbesondere sei eine verdeckte Einlage nur dann anzunehmen, wenn auf eine bereits erdiente Versorgungsanwartschaft verzichtet wird. Das BMF erspart sich dadurch die komplizierten Berechnungen, wie sie die OFD Niedersachsen noch angestellt hat, um den Lohnzufluss beim Gesellschafter-Geschäftsführer zu vermeiden.
Einfluss des Maßgeblichkeitsprinzips auf den Stetigkeitsgrundsatz
Scheffler/Binder untersuchen ab S. 771, wie sich die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen handels- und steuerrechtlicher Rechnungslegung auf den Stetigkeitsgrundsatz in der Handelsbilanz auswirkt. Die Autoren stellen vor, wie der Stetigkeitsgrundsatz nach Auffassung des HFA des IDW zu interpretieren ist. In welchem Umfang die Flexibilität des Bilanzierenden einschränkt wird, hängt davon ab, inwieweit man das Verfolgen steuerlicher Ziele als Rechtfertigung für eine Durchbrechung des Stetigkeitsgrundsatzes akzeptiert. Aufgrund dieser Zielsetzung konzentrieren sich die Analysen auf das Verhältnis zwischen der Handelsbilanz (HGB-Einzelabschluss) und der Steuerbilanz. Untersucht werden lediglich die Ansatz- und Bewertungsstetigkeit. Abschließend wird gezeigt, wie sich die durch das BilMoG geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf konkrete Sachverhalte auswirken.
Grunderwerbsteuerbefreiung von Umwandlungen im Konzern
Mit Wirkung zum wurde die grunderwerbsteuerliche Konzernklausel in das Grunderwerbsteuergesetz eingefügt. Die Vorschrift des § 6a GrEStG regelt die Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern. Fleischer nimmt ab S. 791 unter Bezugnahme auf die Gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom zur Problematik des § 6a GrEStG Stellung.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 20/2012 Seite 1
KAAAE-20113