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Insolvenz: Beratung durch fachlich qualifizierte Person Pflicht
Schon bei Anzeichen für eine Krise muss sich ein Geschäftsführer unverzüglich unabhängigen, fachlichen Rat einholen, wenn er nicht über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft verfügt (vgl. NWB NAAAE-10820).
Mit dem Urteil hat der BGH den Sorgfaltsmaßstab für Geschäftsführer in der Krise konkretisiert und verschärft. Allerdings genügt es nicht, einen allgemeinen Beratungsauftrag zu erteilen. Vielmehr muss eine Prüfung der „Insolvenzreife” in Auftrag gegeben werden. Nur dann kann eine persönliche Haftung vermieden werden. Bei Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Leistet die Gesellschaft nach dem Eintri...