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NWB BB 11/2012 S. 330

Geplante Neuregelung zur Befreiung der Industrie von der Energiesteuer

Die steuerliche Begünstigung in bestimmten Industriebereichen soll nach den Plänen der Bundesregierung auch weiterhin gewährt werden (sog. Spitzenausgleich). Der Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung der Energie- und Stromsteuer (BT-Drucks. 17/10744) sieht vor, dass die Unternehmen auch in den kommenden zehn Jahren begünstigt werden sollen. Die Begünstigung ist an eine Erhöhung der Energieeffizienz gekoppelt und wird zu Einnahmenverlusten pro Jahr in Höhe von 2,3 Mrd. € führen. Der Bundesrat bemängelt an dem Gesetzesentwurf, dass energieintensive Unternehmen ohne besondere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen sogar ein sog. Energiemanagementsystem einführen sollen.

Praxishinweis

Sollte das Gesetz kommen, wäre u...