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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 21 | Betriebsvermögen: Veräußerungserlös bei einem gemischt genutzten Wohnmobil

Beim BFH ist die Frage anhängig, ob der Gewinn aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnmobils auch insoweit steuerpflichtig ist, als die Abschreibung während der Besitzzeit dem Gewinn außerhalb der Bilanzen als nicht abziehbare Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG gewinnerhöhend wieder zugerechnet wurde.

Der Bundesfinanzhof muss klären, wie der Veräußerungserlös bei einem gemischt genutzten Wohnmobil zu ermitteln ist.

Im Streitfall hatte ein Handelsvertreter für knapp 90.000 € ein Wohnmobil als mobiles Verkaufsbüro erworben und als notwendiges Betriebsvermögen behandelt. Das Fahrzeug wurde sowohl betrieblich als auch privat genutzt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung einigte sich der Unternehmer mit dem Finanzamt darauf, dass 40 % der Kosten nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, und zwar nach § 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG. Nach dieser Vorschrift dürfen Betriebsausgaben, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen oder anderer Personen berühren, den Gewinn nicht mindern, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind.

Als das Wohnmobil verkauft wurde, stellte sich die Frage: Wie ist der Gewinn zu ermitteln? Ist der Buchgewinn auch ins...