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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 11 | Steuerbegünstigung: Veräußerung eines von mehreren Büros durch einen Steuerberater

Verkauft ein Steuerberater eines von mehreren Beratungsbüros, kann eine steuerbegünstigte Teilpraxisveräußerung vorliegen. Das gilt nach einer aktuellen Entscheidung des BFH ausdrücklich auch dann, wenn der Berater seine Tätigkeit in einem anderen Beratungsbüro in räumlicher Nähe fortsetzt. Voraussetzung ist, dass die veräußerte Teilpraxis in ihrem ursprünglich beim Erwerb vorhandenen Zuschnitt bis zu ihrer Veräußerung im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden ist.

Verkauft ein Steuerberater eines von mehreren Beratungsbüros, kann eine steuerbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis auch dann vorliegen, wenn der Berater seine Tätigkeit in einem anderen Büro fortsetzt, das sich in räumlicher Nähe befindet. Das hat der Bundesfinanzhof aktuell entschieden. Die obersten deutschen Steuerrichter haben damit die Voraussetzungen für den Steuerfreibetrag und die Tarifermäßigung gelockert.

Gewinne aus der Veräußerung oder der Aufgabe einer freiberuflichen Praxis gehören zwar zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit. Sie werden aber in ganz besonderer Weise steuerlich privilegiert. Unter gewissen Voraussetzungen wird auf Antrag ein Steuerfreibetrag bis zu maximal