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NWB direkt Nr. 43 vom Seite 1120

Grundstücksübertragungen auf eine Gesamthand

Christian Saecker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAE-19964 Die Übertragung eines Grundstücks auf eine Personengesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus. Die Steuer wird nicht erhoben, soweit zwischen Übertragendem und am Vermögen der Gesellschaft Beteiligtem Personenidentität besteht oder bestimmte Rechtsbeziehungen vorliegen. Die Nichterhebung der Steuer ist rückwirkend aufzuheben, wenn sich in einer fünfjährigen Sperrfrist der Anteil des Übertragenden an der Gesamthand vermindert. Hierzu bestehende Fragen wurden in den letzten Jahren durch Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung teilweise geklärt.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Übergang von Alleineigentum bzw. Miteigentum auf eine Gesamthand

[i]Befreiungsregelung des § 5 GrEStG auf jedes Grundstück einzeln anzuwendenFür Klarstellung sorgte das NWB FAAAD-09515): Werden im Rahmen einer Sachgründung einer Personengesellschaft mehrere Grundstücke gleichzeitig den Beteiligungsquoten entsprechend eingebracht, ist die Befreiungsvorschrift des § 5 Abs. 1 GrEStG auf jedes Grundstück einzeln durchzuprüfen, auch wenn die Beteiligungsquote an der Gesamthand der wertmäßigen Summe der eingebrachten Grundstücksteile entspricht.

[i]§ 5 GrEStG bei Tatbestand nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG anwendbarHinsichtlich der Frage, worauf die Befreiungsvorschrift ...BStBl 2009 II S. 544