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BGH 06.07.2012 V ZR 268/11, NWB 43/2012 S. 3440

Zivilrecht | Rückzahlungsanspruch wegen überhöhter Abschleppkosten nur gegen den gestörten Grundstücksbesitzer

Der Besitzer eines in einer Feuerwehranfahrtszone abgestellten und in der Folge abgeschleppten Autos hat einen bereicherungsrechtlichen Rückzahlungsanspruch, wenn der von ihm dafür geleistete Schadensersatz (hier: 261,21 € brutto) den ersatzfähigen Schaden übersteigt, die Rechnung also überhöht ist. Der Rückzahlungsanspruch richtet sich dabei immer gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, also auch dann, wenn dieser wie hier seinen Schadensersatzanspruch gegen den Falschparker an das Abschleppunternehmen abgetreten hatte. Mit dieser Begründung scheiterte die Klage des Autobesitzers gegen den Abschleppdienst auf Rückzahlung von 130,31 €. Wenn der Autobesitzer wie hier an den Abschleppunternehmer leistet, findet die Rückabwicklung nicht direkt im Verhältnis dieser Personen statt, sondern zum...