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Steuerrecht | Gesetzgebung – Übergangsregelungen für ELStAM
Der [i]Entwurf eines BMF-Schreibens, Stand: 2.10. 2012 - IV C 5 - S 2363/07/0002-03bisherige § 52b EStG zu Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gilt nur für die Jahre 2011 und 2012. Der Gesetzgeber war davon ausgegangen, dass die ELStAM bis dahin weitestgehend umgesetzt sind. Der Bundesrat forderte die Bundesregierung auf, die Einführung zeitlich zu strecken und § 52b EStG neu zu regeln. Dem will der Gesetzgeber mit dem JStG 2013 nachkommen. Vorab hat das BMF hierzu bereits den Entwurf eines BMF-Schreibens veröffentlicht.
Nach [i]ELStAM ab 2013§ 52 Abs. 5 Satz 1 EStG-E gilt die erstmalige Anwendung der ELStAM ab dem Kalenderjahr 2013 (bisher 2012). Die Verwaltung wird ermächtigt, den Starttermin und einen Einführungszeitraum zu bestimmen. Der Arbeitgeber kann nach erstmaligem Abruf der ELStAM im Einführungszeitraum, lä...