Die automatisierte Vorabanforderung
von Steuererklärungen entgegen dem gleichlautenden Erlass der obersten
Finanzbehörden der Länder vom (sog. Fristenerlass) und der darin
vorgesehenen allgemeinen Fristverlängerung für beratende Steuerpflichtige bis
zum bedarf - jedenfalls hinsichtlich des Auswahlermessens - einer
für den Steuerpflichtigen nachvollziehbaren Begründung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2013 S. 11 Nr. 10 DStRE 2013 S. 558 Nr. 9 DStZ 2012 S. 830 Nr. 23 EFG 2012 S. 2256 Nr. 24 KÖSDI 2013 S. 18251 Nr. 2 Ubg 2013 S. 404 Nr. 6 QAAAE-19720
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