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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1093

Nebentätigkeit des Arbeitnehmers

Dieter Hold und Georg Kleinsorge

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB FAAAE-19339 ▪▪▪ Um ihre finanzielle Situation zu verbessern, gehen zahlreiche Beschäftigte einer Nebentätigkeit nach. Hierbei wird überwiegend das Arbeitsverhältnis als rechtlicher Rahmen gewählt. Damit gelten auch für die Nebentätigkeit die allgemeinen arbeitsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze, wie z. B. der Anspruch auf bezahlten Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und betriebliche Altersversorgung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Arbeitsrechtliche Normen gelten auch bei der Nebentätigkeit

[i]Arbeitnehmer darf seine Arbeitskraft beliebig verwertenIn der Verwendung seiner Arbeitskraft ist der Arbeitnehmer grds. frei. Allerdings gilt die Freiheit, neben der Hauptbeschäftigung auch noch eine oder mehrere Nebentätigkeiten auszuüben, nicht uneingeschränkt. Grenzen bestehen nach gesetzlichen Vorschriften sowie nach den Grundsätzen der Treue- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitnehmers.

[i]Grenzen für die Ausübung einer NebentätigkeitSo sind nach dem Arbeitszeitgesetz die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeithöchstgrenzen von acht Stunden bzw. zehn Stunden werktäglich und 48 Stunden wöchentlich ebenso zu beachten wie die erforderlichen Ruhezeiten. Während des gesetzlichen Urlaubs ist dem Arbeitnehmer eine dem Urlaubszweck widersprechend...