Kindergeld: Einkünfte und Bezüge, Unterhaltspflicht und Ausbildung
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Hat ein nicht verheiratetes Kind gegen den Vater des eigenen Kindes einen Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 Satz 2 BGB, wenn es seine Ausbildung fortsetzt? - Führt diese Unterhaltsverpflichtung zum Wegfall des Kindergeldanspruchs für das Kind?
Sind bei der Berechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes mit eigenem Kind die Einkünfte des mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindesvaters zu berücksichtigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
AAAAE-19426