CMS-Spread-Ladder-Swap als Termingeschäft i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG - Keine Anwendung der Vorschrift auf den von einer Gruppengesellschaft weitergeleiteten Verlust aus der Auflösung eines solchen Zins-Swaps
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Verlust aus der Auflösung eines Zinsswaps (Termingeschäft i.S. des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG): Sind Verluste, die aus der vorzeitigen Auflösung eines strukturierten EUR-Zinsswaps mit CMS-Spread-Koppelung resultieren und von einer Gruppengesellschaft an eine andere Gruppengesellschaft weiterbelastet werden, bei Auslegung des § 15 Abs. 4 Sätze 3-5 EStG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht der Holdinggesellschaft sondern den Untergesellschaften (im Streitfall dem Einzelunternehmen des Klägers) zuzurechnen? - Ist der Verlust beim Kläger nicht ausgleichsfähig, weil der abgeschlossene Zinsswap nicht der Absicherung von Geschäften des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs dienen konnte und daher die Ausnahmeregelung des § 15 Abs. 4 Satz 4 EStG keine Anwendung findet?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
SAAAE-19420