Arbeitszimmer – privat und beruflich genutzter Raum
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Können Aufwendungen für einen auch beruflich genutzten Raum vor dem Hintergrund der Entscheidung des Großen Senats des (BFHE 227,1, BStBl II 2010, 672) im Hinblick auf einen Abzug der beruflich veranlassten Aufwendungen als Betriebsausgaben in einen privaten und einen beruflichen Nutzungsanteil aufgeteilt werden?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
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Fundstelle(n):
HAAAE-19415