Erstattungsanspruch der Sozialleistungsträger(§ 74 Abs. 2 EStG) bei nachträglich festgesetztem Kindergeld
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Ob und in welchem Umfang kann nachträglich festgesetztes Kindergeld Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers nach § 74 Abs. 2 EStG auslösen (hier: Gleichartige und nachrangige Leistungen nach dem AsylbLG bzw. Zurechnung des auf volljährige, nicht (mehr) in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebende Kinder entfallenden Kindergeldes zum Einkommen des Kindergeldberechtigten)?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Fundstelle(n):
YAAAE-19405