Arbeitshilfe - Stand: 24.06.2013

Mehrwertsteueranspruch - Speditionsdienstleistungen - Transportleistungen

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Auslegung von Art. 66 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) in geänderter Fassung - Nationale Rechtsvorschriften, wonach der Mehrwertsteueranspruch in Bezug auf Transport- und Speditionsdienstleistungen am Tag der Vereinnahmung des Preises, spätestens jedoch am 30. Tag nach der Leistung entsteht, und zwar auch im Fall einer vorherigen Ausstellung der Rechnung?

Ist die Regelung nach Art. 66 Buchst. a und b der Richtlinie 2006/112 dahin auszulegen, dass sie den nationalen Bestimmungen in Art. 19 Abs. 13 Nr. 2 Buchst. a und b der Ustawa z dnia 11 marca 2004 r. o podatku od towarów i usług (Gesetz vom über die Steuer auf Gegenstände und Dienstleistungen) (Dz. U. Nr. 54, Pos. 535, mit Änderungen) entgegensteht, wonach der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld (der Tatbestand, mit dessen Eintreten für einige Umsätze der Steueranspruch entsteht) für Transport- und Speditionsdienstleistungen auch dann der Zeitpunkt der Vereinnahmung der gesamten Zahlung oder einer Teilzahlung, spätestens jedoch der 30. Tag ab demTag der Erbringung dieser Dienstleistung, ist, wenn dem Erwerber innerhalb von sieben Tagen ab der Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung ausgestellt und ausgehändigt worden ist, die einen späteren Zahlungstermin vorsieht, der Erwerber der Dienstleistung aber unabhängig davon, ob er gezahlt hat oder nicht, zum Vorsteuerabzug in dem Zeitraum berechtigt ist, in dem er die Rechnung erhalten hat?

Beim EuGH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
UAAAE-19347