Pauschalbesteuerung nach § 6 InvStG
Mit Beschluss des , wurde dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die pauschale Besteuerung von Erträgen aus so genannten ‚intransparenten‘ (inländischen und ausländischen) Investmentfonds nach § 6 InvStG gegen europäisches Gemeinschaftsrecht (Art. 56 EG) verstößt, weil sie eine verschleierte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs (Art. 58 Abs. 3 EG) darstelle. Das Verfahren wird beim EuGH unter dem Az. C 326/12 geführt.
Zudem ist die Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Anteilen an intransparentem Investmentvermögen nach § 6 InvStG ebenfalls Gegenstand eines Revisionsverfahrens beim BFH – Az. VIII R 27/12 (vorausgehend Urteil des ).
Soweit Rechtsbehelfsverfahren mit den Revisionsverfahren vergleichbar sind, ruhen diese insoweit kraft Gesetzes (§ 363 Abs. 2 Satz 2 AO), wenn der Einspruchsführer seinen Einspruch hierauf stützt.
Oberfinanzdirektion
Magdeburg v. - S
1980 – 36 – St
214
Fundstelle(n):
ESt-Kartei
ST EStG §
20 Fach 2 Karte 4
DB 2012 S. 2429 Nr. 43
EStB 2012 S. 411 Nr. 11
PAAAE-19314