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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 6 AS 16/09

Der Kläger begehrt die Feststellung, dass die Beklagte gegen ihn keine Forderung wegen unzutreffender Berechnung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Zeitraum 2005 bis Mai 2007 zustehen sowie die weitere Feststellung, dass er berechtigt ist, bei der Berechnung der Ansprüche der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft Einkommen nach der sog vertikalen Berechnungsmethode anzurechnen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAE-19180

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