PiR Nr. 10 vom Seite 1

Impairment only und fair value

WP/StB Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann | Herausgeber | pir-redaktion@nwb.de

Bei der Formulierung der Überschrift musste sich der Editor geschlagen geben. Sonst dem überbordenden Anglizismus abhold, fiel ihm keine Formulierung in der gebotenen Prägnanz ein. Der Leser dieser Ausgabe wird es ihm spätestens dann nachsehen, wenn er sich des Beitrags von Dieter Christian intensiv widmet. Dort wird einprägsam die Verzahnung des schon etwas altertümlich wirkenden Standards IAS 36 zum impairment-Test mit dem taufrischen Standard IFRS 13 zur fair value-Ermittlung abgehandelt. IAS 36 stellt zwei Bewertungskonzepte zur Durchführung des impairment-Tests zur Verfügung: Den Nutzungswert ( value in use) und den beizulegenden Zeitwert. Intuitiv müsste unter der Annahme der Unternehmensfortführung der Nutzungswert (Fortführungswert) höher sein als der Nettozeitwert (Veräußerungswert). Aber diese Perspektive ist eher auf den einzelnen Vermögenswert gerichtet, während die Musik in der Abwertungsthematik bei der zahlungsgenerierenden Einheit spielt, eine regelmäßig sehr große Veranstaltung. Dann können ungebremst Überlegungen zum möglichen Kalkül eines Investors in die Berechnung eingebracht werden. In der Praxis hat sich deshalb auch die Durchführung des impairment-Tests auf der Grundlage des Nettozeitwerts zunehmend verbreitet. Das mag auch mit den komplexen und restriktiven Vorgaben des Standards zur Ermittlung des Nutzungswerts zusammenhängen. Durch IFRS 13 ist die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts auf eine formal andere Basis gestellt worden. Besonders hervorzuheben ist die Darstellung der Bandbreitenproblematik. Eine irgendwie nicht auszurottende Meinung erblickt in einem Jahresabschluss immer noch ein pfenniggenau abgestimmtes Rechenwerk, das deshalb auch „richtig” erkannt wird. Alles, was von dieser Punktlandung abweicht, muss folgerichtig innerhalb dieser Denkschatulle als falsch erscheinen. In Wirklichkeit – die häufige Wiederholung sei dem Editor erlaubt – stellt ein Jahresabschluss den Ausfluss eines Schätzungsprozesses dar, der viele „richtige” Ergebnisse zeitigen kann.

Auch die beiden anderen Fokus-Beiträge dieses Hefts haben es in sich. Florian Riedl und Thomas Götze befassen sich mit den IFRS-Bilanzierungsregeln für Immobilien-Objektgesellschaften. Prima vista denkt dann der Fachmann an den Regelungsgehalt des IAS 40. Der Beitrag befasst sich aber keineswegs nur mit IAS 40, sondern stellt typische Sachverhalte der Immobilienbranche dar, die dann nach verschiedenen anderen Standards zu behandeln sind. Einmal mehr steht der fair value als Bewertungsgröße im Zentrum der Betrachtung. Die bisherigen Vorgaben zur Ermittlungstechnik in IAS 40 werden durch den neuen „ fair value-Standard” IFRS 13 zwar formell aufgehoben, inhaltlich aber nicht im Wesentlichen verändert.

Eine besonders anspruchsvolle Kost liefert der Fokus-Beitrag von Fedor Zeyer und Dorothea Engler. Er behandelt ein Spezialproblem für Gemeinschaftsunternehmen, das durch die Abschaffung der quotalen Einbeziehung und Ersatz durch die equity-Methode im neuen IFRS 11 entstanden ist. Dargestellt wird die konzeptionelle Widersprüchlichkeit bei der Behandlung des goodwill beim Übergang vom bisherigen auf das neue Recht.

Beste Grüße

Wolf-Dieter Hoffmann

Fundstelle(n):
PiR 10/2012 Seite 1
NWB DAAAE-18962