Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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Vorbemerkung zu §§ 199 – 203 BewG
Vorbemerkung zu §§ 199 – 203 BewG
R B 199 – 203 Erbschaftsteuer-Richtlinien 2011 v. , BStBl 2011 I Sondernummer 1/2011, 2, 103 ff.; vorgehend gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. , BStBl 2009 I 698 – AEBewAntBV –.
Ruiz de Varga/Zollner, Wie „gemein„ ist das vereinfachte Ertragswertvefahren? DB-Bewertungspraktiker Nr. 6/2010, 2.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom ausgeführt, hinsichtlich des Ansatzes des Betriebsvermögens fehle es an einer folgerichtigen Umsetzung der gesetzgeberischen Belastungsentscheidung auf der Bewertungsebene. Der Wert des Betriebsvermögens könne nach unterschiedlichen Methoden ermittelt werden. Unter Bezugnahme auf die Literatur und die zivilgerichtliche Rechtsprechung geht das BVerfG davon aus, dass für die Bewertung des Betriebsvermögens die Ertragswertmethode unter Berücksichtigung des Substanzwerts (primär des nicht zur Erwirtschaftung des Ertrags beitragenden nicht betriebsnotwendigen Vermögens) vorherrschend sei. Den ...