Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
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§ 180 BewG Begriff der bebauten Grundstücke
III. Bebaute Grundstücke
R B 180 ErbStR 2011; H B 180 ErbStH 2011.
Krause/Grootens, Der Entwurf zur neuen Grundbesitzbewertung nach dem ErbStG – 1. Teil: Unbebaute und bebaute Grundstücke (Regelfälle), BBEV 3/2008, 80; dies., Die neue Grundbesitzbewertung nach dem ErbStRG – Alle wichtigen Neuerungen und erste Feststellungen – 1. Teil, BBEV 1/2009, 18.
1. Bedeutung der Vorschrift
1Die im Zusammenhang mit § 178 BewG zu lesende Vorschrift enthält die gesetzliche Definition der bebauten Grundstücke. Sie stellt im Wesentlichen einen Rückgriff auf die noch für die Einheitsbewertung geltende Vorschrift des § 74 BewG dar. Die Bedeutung der Abgrenzung der bebauten von den unbebauten Grundstücken liegt in der Anwendung der für beide Grundstücksgruppen unterschiedlichen Bewertungsmethoden gem. §§ 179, 181 BewG. Für die bebauten Grundstücke hängen die in den Regelfällen – also abgesehen von der Öffnungsklausel des § 198 BewG – in Betracht kommenden Bewertungsmethoden, nämlich das Vergleichwert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren, darüber hinaus von den in § 181 BewG genannten unterschiedlichen Grundstücksarten