Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar
4. Aufl. 2012
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 163 BewG Ermittlung der Wirtschaftswerte
I. Allgemeines ( § 163 BewG)
1Die Vorschrift regelt die Ermittlung der Wirtschaftswerte als Fortführungswert für die jeweiligen Nutzungen, Nebenbetriebe und übrigen Wirtschaftsgüter (Betriebszweige) mittels Kapitalisierung eines Reingewinns. Das sog. Reingewinnverfahren bildet das Regelertragswertverfahren zur Bewertung des Wirtschaftsteils. Es entspricht der Vorgehensweise bei der gewerblichen Unternehmensbewertung, die allerdings typisiert wird.
2Die Vorschrift des § 163 BewG wurde während des Gesetzgebungsverfahrens grundlegend geändert. Nach dem Regierungsentwurf sollten nur die Eckpunkte der Bewertung gesetzlich festgelegt werden. Die Details der Wertermittlung sollten im Rahmen einer Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats allgemeinverbindlich normiert werden. Ziel der Rechtsverordnung war es, den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nach einer dynamischen Wertermittlung zu entsprechen. Aufgrund massiver Kritik, rechtlicher Bedenken und seinem Alleinverantwortungsanspruch für die rechtlichen Rahmenbedingungen hat der Gesetzgeber den wesentlichen Inhalt der ...